DENK MAL mit VERSTAND!

AM ENDE DIESER SEITE FINDEN SIE DIE AKTUELLSTEN STELLUNGNAHMEN. SO DEN SPANNENDEN SCHRIFTWECHSEL MIT DR. JOBST GRAF VON WINTZINGERODE, REFERAT 34 (Museen, Bildende Kunst, Denkmalpflege, Schutz von Kulturgut) DES NDS. MINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KULTUR UNTER DEM TITEL: Das Tessenow-Denkmal ist schon längst in sich „zusammengestürzt“!

Kurzer historischer Abriss eines „verunglückten“ Denkmals im Zentrum von Steinhorst

Die Landesdenkmalbehörde Braunschweig ignorierte mehr als 40 Jahre lang jüdisch-deutsche Freiheitsgeschichte in Steinhorst – siehe Dokument Q1 „Ursprüngliche Denkmalbegründung“ auf Seite: „QUELLEN zu DENK MAL MIT VERSTAND“ – zu finden im Seitenkopf).

Erst auf unsere Intervention hin revidierte die oberste Landesbehörde Anfang dieses Jahres in einer Nacht- und Nebelaktion die einseitige, primär auf den „Reformarchitekten“ Tessenow ausgerichtete Denkmalbegründung mit einer neuen Version, die nun endlich die humanistischen Gründer und Betreiber (Alexander Moritz Simon und seine gleichlautende Stiftung) der landwirtschaftlichen Schulen in Ahlem, Peine und Steinhorst eine gewisse Bedeutung beimisst.

Was wie eine späte grundsätzliche Korrektur aussieht, entpuppt sich bei näherem Hinsehen als erneuter Versuch der verantwortlichen Referatsleiterin, Cordula Reulecke, den schon zu Lebzeiten gestrigen Heinrich Tessenow mit späterem „Unersetzlichen“-Status der Hitler.Diktatur erneut durch die Hintertür in das Bedeutungszentrum eines „Denkmals von nationaler Tragweite“ (Reulecke) zu rücken, um die bisweilen erfolgreichen Emanzipationsbemühungen der jüdisch-deutschen Schüler-/Lehrerschaft und der Initiatoren der Gartenbauschulen hinten wieder herunterfallen zu lassen.

Statt die Gründerintentionen Simons nach gelungener Inklusion von benachteiligten und unterdrückten Minderheiten aufzugreifen und zu verstärken, „regiert“ die Landesregierung jahrzehntelang mit einem rigiden Reglement in die Belange der Gemeinde Steinhorst hinein und sabotiert einen Nutzungsvorschlag nach dem anderen unter dem fragwürdigen Vorwand, den äußerst streitbaren „Kunstwert“ des Schaffens eines Angehörigen der Nazi-Funktionselite und „Gottbegnadeten“ Hitlers künstlich hochzuhalten – im wahrsten Sinne des Wortes von der Grasnarbe der Außenanlage bis zur handzufertigenden Dachziegel!

Im Folgenden dokumentieren wir die zähe und denkwürdige Auseinandersetzung mit den verschiedenen Ebenen der obersten Landesbehörde für Denkmalpflege:

Wir fordern ein MORATORIUM, um endlich den reaktionären Tessenow-Kult durch das Ehren des Freiheitsstrebens der deutsch-jüdischen Schüler- und Lehrerschaft zu ersetzen!

Auszug aus unserer e-mail an Dr. Graf von Winzingerode, Referat 34 des niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur (MWK):

Sehr geehrter Herr Dr. Graf von Wintzingerode,

wir bedanken uns für Ihre Nachfrage vom 17.07.2023, in dem Sie um eine „kurze“ Schilderung unseres genauen Anliegens bitten.

Die kurze Version lautet: Wir wünschen uns eine Denkmalpflege für das Haus der Gemeinde in Steinhorst, die dem vorbildlichen Geist des Mahnmals Gartenbauschule in Ahlem folgt, statt einen schon zu Lebzeiten Rückwärtsgerichteten weiterhin auf einem Podest maßlos zu überhöhen! Dort ist es gelungen, die von Ahlem ausgehenden Freiheitssignale und den mutigen Kampf seines Gründers mit seiner Lehrer- und Schülerschaft um das schon bestandene formale Verfassungsrecht auf Gleichheit auch für jüdische Bürger Realität werden zu lassen. 

Heute würde man von temporär gelungener „Inklusion“ sprechen, bis auch in Ahlem die grauenhaften Verfolgungen und Verbrechen der Nazi-Diktatur Anwendung fanden. …

Die längere , aber präzisere Version unseres Anliegens lautet:  Genau dieses Verständnis für das historische Kontextwissen der Weimarer Zeit und des 3. Reiches fehlt uns bei der über 40-jährigen Behandlung der Denkmalsstätte Landwirtschaftsschule Steinhorst durch die zuständige Landesdenkmalplege in Braunschweig, die diese bis heute zu einem „Tessenowhaus“ deklariert (siehe obiges Denkmalschild ), obwohl sie zwischenzeitlich, auf unsere Intervention hin, die offizielle Denkmalsbeschreibung und – Begründung mit einer gewissen Würdigung von Simon bzw. seiner Stiftung erweitert hat.

Aber auch dort wird Simon eine Nähe zur „Lebensreform-Bewegung“ angedichtet, um ihn ideologisch in die Nähe des romantisierend-konservativen Tessenow zu rücken, dem alles Großstädtische und Modernistische zuwider war, was auf den international ausgerichteten amerikanischen Konsul und erfolgreichen Bankier Alexander Moritz Simon ganz sicher nicht zutraf. Er finanzierte und sammelte Spenden aus rein humanistisch-aufklärerischen Gründen, um schon zu Lebzeiten (und nicht erst, wie behauptet, nur aus seinem Erbe) diverse nationale und internationale jüdische Schul- und Kindergartenprojekte als Hilfe zur Selbsthilfe zu unterstützen.

Tessenow dagegen wurde als Teil der Funktionselite und sog. „unersetzlicher“ Kulturschaffender von Hitler und Goebbels auf die Liste der knapp 400 „gottbegnadeten“ Künstler gesetzt, um zusätzlich zu seinem für damalige Verhältnisse üppigen Einkommen als Professor der TU Charlottenburg fortan bis Kriegsende reichlich mit Privilegien ausgestattet zu sein. 

Die Tessenow-Anhängerschaft, zu der offensichtlich auch Frau Reulecke als langjährige Zuständige der Denkmalpflege in Braunschweig gehört, verschweigt diesen „Gottbegnadetenstatus“ bis heute in der Denkmalsbegründung … Dabei öffnete … unser eigenes Quellenstudium zahlreiche gewichtige Hinweise, dass diese braun-reaktionäre Ehrung Tessenows durchaus plausibel zu sein scheint, obwohl er unseres Wissens nie als ausdrücklicher Nazi-Ideologie in Erscheinung getreten war. Sein Schüler, anschließender Referent und schließlich als Nazi-Verbrecher in Nürnberg verurteilte Albert Speer beschreibt Tessenow als „Philosophen unter den Architekten“ …: „Insbesondere die Schüler seines Professors Tessenow, dessen Ansichten in Bezug auf Baustil und Vorstellungen von Volk, Erde und Ursprung Parallelen zu den Ansichten der Nationalsozialisten aufwiesen, zog es in die NSDAP“ – zitiert nach Magnus Brechtken, „Albert Speer – Eine deutsche Karriere“, Seite 28.

Auf den Punkt bringt es der „innere Emigrant“ und Berliner Kunst- und Theaterkritiker, Bruno E. Werner, als Herausgeber der „Neuen Linie“ (1952 Botschaftsrat und Kulturattaché in den USA für das Nachkriegsdeutschland),  wenn er im Mai 1933 Tessenow, Poelzig, Mies van der Rohe u.a. vor „überzogener Kritik“ seitens mancher übereifriger Nazi-Vertreter als „Kulturbolschewisten“ in Schutz nimmt : „Diese Künstler und keine anderen sind die Repräsentanten des Faschismus in der Kunst. …. Gerade gegen jene Künstler fand man (das Wort ‚Kulturbolschewisten‘) zuweilen angewendet, die auf ihre Weise Vorkämpfer der nationalen Gesinnung in der Kunst waren, Männer, die dem Materialismus wie dem Liberalismus Feindschaft angesagt hatten.“ (zitiert nach Werner Durth, „Biographische Verpflechtungen 1900-1970“, ergänzte Auflage von 2001, S. 92.

Der Steinhorster Bildungseinrichtung selbst blieb zwar durch ihre frühe Schließung Deportationen, Folter und Erschießungen erspart; nicht aber deren Schülern und Lehrern, die von Judenverfolgungen und dem Genozid ebenso bedroht waren, wie die jüdische Kollegenschaft in Ahlem. Im Nachhinein „gewannen“ aber auch sie mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung in einem praktischen Beruf Fluchtchancen, um in Palästina oder den USA etc. als „qualifizierte“ Flüchtlinge zugelassen zu werden. Über die Opfer, einerseits, und die insgesamt 66.000 so Geretteten, anderseits, findet sich auch kein Sterbenswort in Reuleckes „Geschichtsverständnis“ bzw. Denkmalbegründung.

Natürlich gäbe es auch einiges Kritisches zu Tessenows mono-stilistischer Baukunst zu vermerken, an der er zeitlebens festhielt. Wir lassen hierzu zwei sehr unterschiedliche Stimmen sprechen. Albert Speer: „Er (Tessenow) ist nach außen genauso phantasielos und nüchtern wie ich, aber trotzdem haben seine Bauten etwas tief Erlebtes.“  – zitiert nach Magnus Brechtken, „Albert Speer – Eine deutsche Karriere“, Seite 59. Der weit kritischer geneigte Philosoph Jürgen Habermas sprach in Zusammenhang mit den traditionalistischen Architekten abschätzig von „Hundehütten mit Spitzgiebeldach“. Zitiert nach Rainer Schmitz, „Heimat. Volkstum. Architektur.“

Aus den genannten Zusammenhängen und  Defiziten ergeben sich dringende Gründe für ein Moratorium zum Denkmalstatus des HdG Steinhorst. Dabei sollten die folgenden Aspekte präzisiert und nachfolgende Fragen wissenschaftlich untersucht werden:

Aspekte für das Moratorium

I.       Soll das HdG weiterhin als Denkmal geführt werden? Wenn ja, ist eine Ehrung Simons, seiner Stiftung und deren Schüler- und Lehrerschaft zwingend zu favorisieren. Sinnvollerweise als Mahnmal zum Gedenken an die Opfer der NS-Zeit in Ahlem, Peine und  Steinhorst, stellvertretend für den gesamten Holocaust. – Hiervon kategorischer Ausschluss von Tessenow als Geehrtem, wenngleich seine architektonische Leistung prägnant erwähnt werden darf, ohne seine gesellschaftliche Funktion vor und während des 3. Reichs zu beschönigen oder zu verdunkeln.

II.      Einrichtung einer paritätischen Untersuchungskommission aus Vertreter:innen der Denkmalpflege, der Bürger der Gemeinde Steinhorst und anerkannter Kulturhistoriker auf dem Gebiet der Architektur des 20. Jahrhunderts und der Bedeutung des historischen Architektenstreits der 1920er Jahre für die Machtübernahme der Nazis 1933.

III.     Unterlassung weiterer kostspieliger Machbarkeitsstudien mit von Frau Reulicke selektierten Forschungsaspiranten, solange die obigen Aspekte und unteren Fragen nicht erschöpfend geklärt sind.

IV     Prüfung bestehender Nutzungskonzepte bzw. Entwicklung weiterer unter der Prämisse, dass sie die Inklusion benachteiligter Bevölkerungsgruppen fördern und mit einem Mahnmal für Inklusion, Freiheit und Gleichheit kompatibel sind.

V.    Entlassung von Frau Reulecke aus der Denkmalpflege-Verantwortung für das HdG und Ersetzung durch eine Persönlichkeit mit ausgewiesener geschichtlicher Expertise zur jüngsten deutschen Geschichte.

VI:    Ggf. Neuformulierung der Denkmalsbeschreibung und Begründung. VII:    Prüfung einer Vernetzung, Kooperation oder gar Verschmelzung der Mahnmale in Ahlem und ggf. Steinhorst, evt. auch Peine aufgrund der ähnlichen Aufgabenstellungen und Forschungsgegenständen. – Dies sollte zu einer höheren Effizienz bei der Administration und Forschung, sowie Einsparpotenzialen führen.

Zu klärende Fragen:

1.     Welche Rolle hat Tessenow im Vorfeld und während des Nationalsozialismus eingenommen?

2.     Wie ist die Simon’sche Stiftung auf Tessenow als Architekten gekommen (gab es Kontakte zu anderen Architekten im Vorfeld der Beauftragung bzw. wie gestaltete sich die Zusammenarbeit zwischen den Verantwortlichen der Simon’schen Stiftung und Tessenow?  Sind politische Übereinstimmungen/ Gegensätze beider Parteien zueinander bekannt)?

3.     Gab es ein Briefing der Simon’schen Stiftung an Tessenow für die Planentwicklung zum Lehrlingsheim in Steinhorst? Gab es dauerhafte präjudizierende Festlegungen der Simon’schen  Stiftung zur Lage des HdG innerhalb des Grundstücks bzw. Anlage des Gartens um  das HdG oder ergaben sich diese einfach nur aus der (späteren) Aufgabe der Landwirtschaftsschule und der Abtretung des landwirtschaftlichen Gehöfts auf dem heutigen Nachbargrundstück?

4.     Sichtung des Archivs der Gemeinde zur Simon’schen Stiftung und Tessenow: Wie war die Akzeptanz in der Bevölkerung zum Lehrlingsheim?

5.     Dito. wie 4. ggf. in der Gartenbauschule in Ahlem?

6.     Bestehen dort Kontakte zu ehemaligen Schüler:innen aus Steinhorst?  

Wir würden uns über Ihre baldigen Gesprächsvorschläge sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen / Kind Regards,

Gero Hoffmann

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Die Antwort von Dr. Graf von Wintzigerode finden Sie auf der Seite: QUELLEN ZU: „DENK MAL MIT VERSTAND“ (in der Kopfleiste) unter Quelle Q5. Wir wiederum geben Winzingerodes dortigem Versuch, sich auf Gesetzesformalien zurückzuziehen, keine Erfolgschance und antworteten entsprechend:

Das Tessenow-Denkmal ist schon längst sprituell in sich „zusammengestürzt“!

Sehr geehrter Herr Dr. Graf von Wintzingerode,

wir bedanken uns für Ihre Stellungnahme vom 21.07.2023 und begrüßen die darin geäußerte Einschätzung, dass  „die von (uns) aufgeworfenen Fragen“ „interessant und bedenkenswert“  seien, um sie „an die richtigen Ansprechpartner zu adressieren.“ – An wen denken Sie da neben der Gemeinde Steinhorst, und wer ist nach Ihrer Rechtsauffassung dazu befugt, eine entsprechende Ausrichtung der Denkmalbeschreibung und -Begründung vorzunehmen, wenn nicht die Landesdenkmalpflege?

Wir verstehen durchaus Ihr Dilemma:

1. Es ist offenkundig, dass die Denkmalpflege über Jahrzehnte gravierende Fehler bei der näheren Definition des Denkmals, Haus der Gemeinde (HdG) Steinhorst, vorgenommen hat. Sie hat dabei nicht nur „Koch“ (Simon) und „Kellner“ (Tessenow) miteinander verwechselt, sondern nicht bedacht, dass der erfolgte naiv-unkritische Umgang mit der Gesamtbiographie Tessenows in Zusammenhang mit dem Denkmal HdG als eine Art Verhöhnung Simons, seiner Stiftung, seiner Lehrer- und Schülerschaft, sowie der Opfer des Nationalsozialismus und deren Nachfahren insgesamt missverstanden werden kann.

2. Es steht sogar zu befürchten, dass die in den Landkreisen Celle und Gifhorn stark anwachsende neo-rechte Szene mithilfe der Heimatschutz-Ideologie, der Tessenow anhing, das HdG zu einem Walfahrtsort des Traditionalismus und des National-Völkischen – unter dem Deckmantel des hoch-offiziellen Denkmalschutz – missbraucht. 

3. Dann spätestens kommen Sie mit Ihrer Interpretation des DSchGes nicht mehr sehr weit, nämlich dass es „dabei … nicht darauf (ankommt), wie beteiligte Bauherren und Künstler politisch oder moralisch zu bewerten sind.“  Denn dann kommt die von (ehemalige) Kanzlerin Merkel in Israel verkündete „deutsche Staatsräson“ ins Spiel, dass Deutschland  Israel in seinem Kampf um sein Existenzrecht grundsätzlich beistehen wird.

4. Gut möglich auch, dass im Falle von Auseinandersetzungen zwischen Simon- und Tessenowgegnern bzw. ihnen eher nahestehenden politischen Kräften Staatsanwälte die Frage nach § 130 Strafgesetzbuch aufwerfen, der die Leugnung der kriminellen Nazi-Diktatur oder Teilen davon unter Strafe stellt, wenn diese geeignet ist, die öffentliche Ordnung zu stören. Es wirft auch die Frage auf, ob nicht das wiederholte Weglassen des Freiheitsstrebens der jüdischen Bevölkerung und die vorsätzliche Uminterpretation der jüdischen Aufklärung in die „Reform“-Schubladen der völkischen Traditionalisten bereits eine subtile Form des Antisemitismus darstellen!

Nüchtern betrachtet bleibt Ihnen wenig anderes übrig, als unserem MORATORIUM in der einen oder anderen Form zuzustimmen, um in aufrechtem Gang zu einer geschichtlich-angemessenen Lösung zu gelangen. – Wir sagen Ihnen und der Gemeinde Steinhorst dabei schon jetzt jedwede Unterstützung zu, um aus dem Denkmal HdG ein würdiges Mahnmal für den deutsch-jüdischen Widerstandsgeist gegen Judenverfolgung und Diktatur zu entwickeln.

Mit freundlichen Grüßen / Kind Regards,

Gero Hoffmann

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