Quellen zu DENK MAL MIT VERSTAND

Q1 Ursprüngliche Denkmalbegründung, die das von Alexander Moritz Simon ausgehende deutsch-jüdische Freiheitssignal und Inklusionsstreben unter den Tisch fallen lässt zugunsten des deutschtümlerischen Architekten Tessenow

Das „Haus der Gemeinde“ ist das ehemalige Lehrlingsheim des jüdischen Lehrgutes Steinhorst, welches als Ausbildungsstätte für jüdische Landwirte fungierte. 1908 vom Architekten Heinrich Tessenow errichtet beinhaltet das Gebäude die für den Baumeister charakteristischen Merkmale des schlicht gestalteten Putzbaus und wurde markant im Flächengefüge positioniert. An der Erhaltung der Denkmalgruppe der Landwirtschaftsschule besteht aufgrund ihrer geschichtlichen Bedeutung im Rahmen der Ortsgeschichte und als Zeugnis- und Schauwert für Bau- und Kunstgeschichte, wie auch aufgrund ihrer künstlerischen Bedeutung als Erlebniswert für regional nicht alltägliche künstlerisch-handwerkliche Gestaltwerte ein öffentliches Interesse.

Durch die Blockadepolitik der Landesdenkmalpflege auf dem Weg zur Bauruine

Q2 Auszug aus der 2023 korrigierten Denkmalbegründung, die das aufklärerische Schaffen Simons und seiner Stiftung zwar irgendwie anerkennt, letztlich aber leichtfertig unerträgliche ideologische Brücken konstruiert zwischen Simons aufklärerischem Handeln und Tessenows deutsch-nationaler Gesinnung. Die Darstellung gerät so in den Verdacht des Schönredens antagonistischer Gegensätze, die hoffentlich niemand, auch nur entfernt, in Zusammenhang mit der Judenverfolgung lesen will:

[Unsere Anmerkungen haben wir in eckigen Klammern und in gerader Schrift eingefügt:]

An der Erhaltung der ehem. Landwirtschaftsschule und ihres Gartens besteht aus geschichtlichen, städtebaulichen und künstlerischen Gründen ein öffentliches Interesse. Die Einbettung des Bauwerks in den umgebenden Garten und seine gewisse städtebauliche Wirkung für das Straßenbild des Ortes Steinhorst verleihen der ehem. Landwirtschaftsschule eine städtebauliche Wirkung.

[Abgesehen von der nichtssagenden Tautologie („…und seine gewisse städtebauliche Wirkung …verleihen…eine städtebauliche Wirkung„) werden zu dem Garten völlig unsinnige Behauptungen aufgestellt: Simon und seine Stiftung wollten keine idyllisch-romantisierende Gärten schaffen, sondern seine Samenzucht und innovativen Anbaumethoden galten auch in rein deutschen Gärtnereien als mustergültig und fanden international hohe Anerkennung. Es ist wohl eher davon auszugehen, dass die schon in der ersten Begründung (Q1) erwähnte „markant(e Positionierung „im Flächengefüge“ (schlicht ausgedrückt: seitlich) nur den Umständen gezollt ist, dass ursprünglich weitere landwirtschaftliche Bauten des heutigen Nachbargrundstücks angegliedert waren, durch die sich das Lehrlingsheim ursprünglich in einer zentralen und keiner „markant“ seitlichen Position befand. Vor allem aber ist die Simon’sche Stiftung in ihrem anfänglichen Optimismus noch von kräftigen Erweiterungsabsichten ausgegangen. – In dem Hauptbetrieb Ahlem zum Beispiel reichten die Beetkästen bis unter die Fenster der Schlafräume.]

Grassnarbe unter Denkmalschutz! behindert jede sinnvolle Nutzung im Sinne Simons Anstrengungen zur Inklusion von benachteiligten und unterdrückten Minderheiten.

Dass der Auftraggeber, eine jüdische Stiftung mit aufklärendem, die Lebensgrundlagen der jüdischen Bevölkerung reformierenden Programm, an diesem Ort einen solchen „Musterbau“ realisierte, macht das Bauwerk zu einem überregional bedeutenden Denkmal der deutschen Kulturgeschichte.

[Tatsächlich handelt es sich um einen für Schulen dieser Zeit üblichen Sachbau – es gibt keine Belege für einen angeblich geplanten „Musterbau“. – Ganz ähnlich erdichtet sich Frau Reulecke im Nachfolgenden einen Bezug zu dem neoklassizistischen Festspielbau in Hellerau, der nicht existent ist: Tatsächlich weist dieser innovative Züge auf, in dem er zum Beispiel auf Wunsch der Auftraggeber Karl Schmidt und Emile Jaques-Dalcroze die örtliche Trennung zwischen Darstellern und Zuschauern aufbricht und neuartige Lichtmodellationen installierte. Ansonsten ist das Festspielhaus äußerlich ein monumentaler neoklassizistischer Bau, den man in seiner Wucht geradezu auch seinem Schüler Albert Speer zuordnen könnte.]

Als Werk aus der produktivsten Schaffensphase des Architekten Heinrich Tessenow hat die ehem. Landwirtschaftsschule eine hohe künstlerische Bedeutung: Auch wenn die Steinhorster Bauaufgabe mit ihrem beschränkten Umfang keine repräsentativen Formen erlaubte, wie sie vom gleichzeitigen Festspielhaus in Dresden-Hellerau bekannt sind, ist Tessenows Intention, einen funktional und gestalterisch angemessenen, mustergültigen Bau der Bildung (und damit der lebensreformorientierten Aufklärung) zu schaffen, dennoch grundlegend für den Entwurf.

[Schon wieder vermanscht Reulecke das aufklärerische Handeln eines Simon und seiner Stiftung mit „der Suche (der Hellerau-Protagonisten, zu denen Tessenow maßgeblich gehörte) nach dem ‚deutschen Stil'“ als den tragenden „Gründungsmotive(n) von Hellerau“, wo reichlich national-liberale Expansionsträume von Friedrich Naumann u.a. „gesponnen“ wurden, die gar nicht so weit weg waren von den Kriegsvorstellungen der Nationalsozialisten. Zitiert nach Thomas Nitschke, „Die Gartenstadt Hellerau – Eine ‚Pädagogische Provinz‘ und ihre Gegner, Seiten 28 bis 33.]

Als einziges gut erhaltenes Objekt Tessenows für die Simonsche Stiftung kommt der ehem. Landwirtschaftsschule eine besondere Bedeutung als Zeugnis des Schaffens des Architekten für die jüdische Stiftung zu.

[ Noch einmal wird mit diesem Geschwurbel Tessenow das viel zu große geistige Gewand eines Simons übergestülpt, der diesen, den „Unersetzlichen“ von Hitlers und Goebbels Gnaden, rehabilitieren und mindestens ebenbürtig machen soll mit jenem Simon, um dessen „Denkmalwürdigkeit“ für Tessenow okkupieren zu können.]

Q3 Unbeantwortetes Reframing (3) zur Richtigstellung der mangelhaften neuen Denkmalbegründung – nachträglich gegliedert in kleinere Kapitel zur besseren Lesbarkeit.

Sehr geehrte Frau Reulecke,

wir begrüßen die Neufassung Ihrer offiziellen Denkmalsbeschreibung und –Begründung
für das Haus der Gemeinde (HdG) in Steinhorst, weil diese nun endlich … das von Alexander Moritz Simon und seiner Stiftung ausgehende Freiheits- und Demokratiesignal eher in den Mittelpunkt der Darstellung rücken.

Eher leiser Tessenow

Ihre Ausführungen bleiben aber dennoch inkonsistent, was die Rolle Tessenows als
einem eher leisen, aber durchaus einflussreichen Vertreter der Heimatschutzbewegung
und der Funktionselite im nationalsozialistischen Architektur- und universitären Lehrbetrieb betrifft. – Wollen sie ernsthaft den mit dem Ritterschlag der schwerstkriminellen
Nazi-Führung ausgezeichneten „gottbegnadeten“ Tessenow gleichberechtigt neben den
um Gleichheit von Juden und Deutschen kämpfenden Simon stellen?

Funktionselite war für Nazis überlebenswichtig

Die Nationalsozialisten wussten nur zu gut, dass allein mit krackelenden, pöbelnden
und mordenden Juden-, Marxisten- und Liberalen-Hassern auch kein diktatorischer
Staat zu machen war. Vielmehr war ein möglichst eigenständiger Kulturkampf und Auftritt von essentieller Bedeutung, mit dem das gemeine Volk, aber auch die nachwachsenden Kulturschaffenden auf die nationalsozialistische Blut- und Bodenideologie eingeschworen werden sollten. Hierzu benötigte Goebbels und Hitler verlässliche Funktionseliten.
Mit der monumentalen neoklassizistischen Bauweise Albert Speers und den idealisiert-heroischen Kunstdarstellungen der „gottbegnadeten“ Nazi-Künstlerschaft schien das für die öffentlichen Gebäude der Machtausübung gegeben. Im zivilen Wohnbereich suchte die Naziführung die inhaltliche Verbindung mit einem spezifischen Traditionalismus, mit dem die völkischen Begriffe von Deutschsein, Heimat, Rasse und Volk am leichtesten verknüpft und dem Fremden, „Unwerten“ und „Entarteten“, entgegengesetzt werden konnten.

Lehrer der einen, unumstößlichen Wahrheit

Tessenow hat schwerpunktmäßig zeit seines Berufslebens unterrichtet, was für ihn auch eine verlässliche Einkommensquelle darstellte. „Gleichwohl hat er sich dem Regime angedient“ (Quelle: „Werk, Bauen + Wohnen“, https://www.wbw.ch/de/online/werknotiz/symbiose-von-bau-und-kontext.html), in der Ära des 3. Reichs aber nur mit mäßigem Erfolg. So wurden z.B. seine Entwürfe für das Seebad Prora auf Rügen komplett abgebügelt, weil er wohl über das monumental Neoklassizistische des Festspielhauses in Hellerau nicht hinausgehen wollte.
Wenn Tessenow schon, unbestritten, kein NS-Demagoge oder öffentlich bekennender
Nazi war, so muss ja das eine oder andere seines Handelns und/oder seiner Haltung
aus seiner Haupttätigkeit „Lehren“ einen entsprechenden Eindruck auf Goebbels und Hitler hinterlassen haben.

Auch Tessenow-Gesellschaft ohne plausible Erklärung

Da auch die Tessenow-Gesellschaft hierzu kaum Aufklärendes zu bieten hat, sind wir
mit unseren bescheidenen Möglichkeiten auf Quellensuche gegangen und kommen zu
folgendem Ergebnis: Die Nazi-Elite hat in Tessenow offensichtlich einen verlässlichen
Träger (vielleicht auch im Sinne eines „nützlichen Idioten“) traditionalistischer und wenig
diskursiver Baukunst gesehen, die massenhaft und hochwirksam, weil offensichtlich
überzeugend, in die Köpfe junger angehender Architekt:innen effektiv implementiert
werden konnte. Um diese, aus Sicht der Nazis, hoffentlich resistent zu machen gegen
die so verhasste, weil rebellische und „entartete Kunst“ der Avantgarde und gegen das
„Neue (funktionelle) Bauen“.
Wie dies funktionierte, erklärt einer seiner Studenten und späterer Kunsthistoriker Julius
Posener: „Es hat wohl immer diese beiden Arten von Lehrern gegeben: den Lehrer,
welcher seine Schüler auf einem sicheren Wege zur Wahrheit führt, zu der einen Wahrheit nämlich, die unumstößlich ist, und den anderen, der versucht, (..), ihn diesen Weg
erst finden zu lassen. Tessenow war der Mann der unbedingten (einen) Wahrheit.“
(Quelle: Julius Posener, zitiert in: „Bauhaus- und Tessenow-Schülerinnen – Genderaspekte im Spannungsverhältnis von Tradition und Moderne“, Inaugural-Dissertation im Fachbereich Architektur – Stadtplanung – Landschaftsplanung der Universität Kassel, vorgelegt von Corinna Isabel Bauer aus Neustadt an der Weinstraße).

Subtile Gleichschaltung im Seminarraum

Diese extrem reduzierte Diversität und damit einhergehende mono-stilistiche Uniformität, die dem Gleichschaltungswunsch der Nazis stark entgegenkam, und durch
Tessenows Studentenschaft multipliziert wurde, beschreibt Posener recht drastisch aus
seiner eigenen Erfahrung: „Die einen gingen zu Poelzig, die anderen gingen zu
Tessenow. Und bei Tessenow fanden sie an den Wänden und auf allen Tischen Zeichnun-gen, die waren bis in den Stil hinein: Tessenow! Und wenn sie zu Poelzig kamen ins
Seminar, dann gab es keine zwei Entwürfe, die stilistisch einander ähnlich gesehen hätten.“ (Quellenlink: https://www.deutschlandfunkkultur.de/architekt-hans-poelzig-er-nahm-das-bauhausprinzip-vorweg-100.html ).

Großzügige Toleranz gegenüber der „Neuen Bewegung“ und vornehme Zurückhaltung bei Juden-Diskriminierung

Auch gewannen wir den Eindruck, dass von den beiden Professoren der TU-BerlinCharlottenburg, Poelzig und Tessenow, kein nennenswerter Widerstand gegen Judendiskriminierende Nazi-Weisungen zu erwarten war.
So schreibt Corinna Isabel Bauer in ihrer Dissertation: „Auch wenn das Seminar selbst
nicht der Ort politischer Agitation war und Tessenow sich dezidiert politischen Stellungnahmen enthielt, so bot doch gerade dieser – im Spektrum der Entwurfsseminare – vermeintlich apolitische Rahmen auch gegenüber AnhängerInnen der ‘neuen Bewegung’
(der NSDAP) entsprechend großzügige Toleranz.“

In der Dissertation von Corinna Isabel Bauer heißt es weiter: „Bei zunehmender Politi-
sierung der TH Charlottenburg kennzeichnete eine unentschieden abwartende Skepsis
anscheinend die Haltung der meisten Verantwortlichen innerhalb der Architekturfakultät.
Sowohl bei der Entlassung jüdischer Kollegen 1933 wie der zunehmenden Verschärfung der Studienbedingungen für jüdische Studierende übten sich die etablierten Architekturprofessoren bestenfalls in vornehmer Zurückhaltung.“ (Quelle: „Bauhaus- und
Tessenow-Schülerinnen – Genderaspekte im Spannungsverhältnis von Tradition und Moderne“, Inaugural-Dissertation im Fachbereich Architektur – Stadtplanung – Landschaftsplanung der Universität Kassel, vorgelegt von Corinna Isabel Bauer aus Neustadt an der Weinstraße).

Tessenow als Strippenzieher im Hintergrund des Architektenstreits zwischen Traditionalismus und Moderne, Völkischem und Avantgard

Organisierten sich die führenden Vertreter der avantgardistischen „Moderne“ im „Ring“,
dem sich Tessenow zunächst anschloss, gründete der Rechtsaußen Schmitthenner die
traditionalistische Gegenvereinigung „Der Block“. Tessenow mischte in dem

Architektenstreit kräftig mit, ohne allerdings in den Block überzutreten und verfolgte offensichtlich die Strategie, die Auflösung des „Rings“ von innen heraus zu betreiben. So musste sich Schmitthenner von Tessenow später vorhalten lassen, dass seine (Tessenows)
eigenen Bemühungen um eine Selbstauflösung des „Ring“ durch die Block-Gründung
(sogar) durchkreuzt worden seien.“ (Wolfgang Voigt, „Paul Schmitthenner im Architektenstreit in der 20er bis 50er Jahren“, S. 70, http://beta.voigt-architektur.com/wp-content/uploads/2019/10/WolfgangVoigt-Paul-Schmitthenner-im-Architekturstreit-der-zwanziger-bis-f%C3%BCnfziger-Jahre.pdf )
Seine freundschaftliche Nähe und sein Vertrauen in das NSDAP-Mitglied Schmitthenner schien dennoch ungebrochen als dieser bereits auf direktem Weg war, sich den Nazis als Chefarchitekt anzudienen.
Denn für die nationalsozialistische Kulturpropaganda war Schmitthenner, ganz ähnlich
Tessenow, gerade wegen seiner vorgeblich unabhängigen Haltung interessant. Deshalb begrüße man „jede Persönlichkeit, jede Leistung, die den Kampf für die deutsche Sache führt, wenn sie auch außerhalb unserer engeren Kampfgemeinschaft steht oder scheinbar
noch verkettet ist mit international eingestellten Interessen- und Intelligenzkreisen“.
„Im Juli 1932 ging Schmitthenner noch einen Schritt weiter und unterzeichnete,
gemeinsam mit 51 anderen Professoren, kurz vor den Reichstagswahlen einen in der
Presse abgedruckten Wahlaufruf: ‚Deutsche Geisteswelt für den Nationalsozialismus‘.
… Die Reaktionen auf sein Bekenntnis waren zwiespältig; für Martin Wagner (SPD,Stadtbaurat und Architekt) war er ein „Konjunkturritter“, während Heinrich Tessenow
ihm am Tag nach der Ernennung Hitlers zum Reichskanzler versicherte, dass er seinen
Schritt in die Politik (auch) auf die Gefahr hin, „als Spekulant auf die neue Zeit verdächtigt zu werden, (…) heute übrigens für sehr richtig halte“. (Dito. S. 74).

Tessenow-Schüler Speer himmelt seinen Meister geradezu an

Da wohl Schmitthenner Angst vor der eigenen Courage hatte, und die Kompetenzver-sprechen doch nicht so üppig ausfielen, wie zunächst vom NS-Kulturfunktionär Rosenberg proklamiert, zog Schmitthenner seine Bewerbung zurück. Das Rennen machte dann der vormalige Tessenowschüler und –Referent Albert Speer, der Tessenow auf eigenes Bekunden geradezu anhimmelte.
Die Protegierung durch Albert Speer liegt auf der Hand, denn die „Säuberungsliste für
den vormaligen Bewerber Schmitthenner galt auch dessen Freund Tessenow. Speer,
der nun dem „Olymp“ der Nazi-Führung angehörte und zusammen mit Hitler brachial
die neue Nazi-Hauptstadt „Germania“ plante und zu diesem Zweck über 70.000 Juden
entwohnen und deportieren ließ, verhalf sicherlich auch zu der privilegierten Stellung
Tessenows als „Gottbegnadetem“, was die Befreiung von Wehr- und Heimatdienst, üppigere Rationierungen und meist auch Rentenbegünstigungen einschloss.


Wollen Sie nun immer noch, sehr geehrte Frau Reulecke, den Funktionstechnokraten
und stillen Strippenzieher des nationalsozialistischen Architektur- und Lehrbetriebs,
Tessenow, dem Philanthropen und Lebensretter Simon gleich bedeutend im HdG „zur Seite stellen“? – Das wäre blanker Zynismus, denn die Judenverfolgung und –Vernichtung ist aus dem Völkisch-Traditionellen und dem Ewig-Gestrigen hervorgekrochen.

Simon’sche Gartenbauschulen Vorbild der breiten lebensrettenden Hachscharabewegung

Waschraum in der jüdischen Ausbildungsstätte Steinhorst mit gut erhaltenem Mosaikboden, umsäumt mit eingelassenen Judensternen.

So vermissen wir in Ihrer Beschreibung auch die Erwähnung, dass die Ausbildung in
den Simon’schen Gartenbauschulen oder den späteren, diesen nacheifernden jüdischen Ausbildungsstätten der Hachscharabewegung, für viele die letzte Chance boten, dem faschistischen Deutschland den Rücken zu kehren und dessen Tötungsmaschinerie zu entkommen. „Insgesamt konnten sich so zwischen 1933 und 1941 mehr als 66.500 Menschen durch Berufsausbildung auf die erzwungene Emigration vorbereiten.“ Nicht allen Jugendlichen gelang die Flucht. Viele sahen ihre Familien nie wieder. 1941 machte die SS aus den Hachschara-Einrichtungen (und aus der Gartenbauschule Ahlem) Sammelzentren für die Deportation der Menschen in Konzentrationslager. (Quelle: MOZ.de, https://www.moz.de/lokales/eberswalde/hachschara-flucht-nach-palaestina-nach-der-ausbildung-ineberswalde-50383347.html ).

Bedeutung für den zukünftigen Denkmalschutz


Aus den oben stehenden Begründungen verlangen wir die nochmalige Revision der
Denkmalbeschreibung und –Begründung für das Haus der Gemeinde (HdG) in Steinhorst.
Das Denkmal ist ausschließlich Alexander Moritz Simon und seiner Stiftung, sowie den
Lehrlingen und Lehrer:innen der ehemaligen jüdischen Landwirtschaftsschule in Steinhorst, Peine und Ahlem zu widmen. Es ist gleichzeitig Gedenkstätte für die gequälten, deportierten und ermordeten Opfer in der Gartenbauschule Ahlem.
Tessenow als Architekt des heutigen HdG hat sich dazu missbrauchen lassen, dass mit
Hilfe seiner rückwärts gerichteten, tradierten mono-stilistischen Baustilausrichtung die
kulturelle Gleichschaltung des Nationalsozialismus forciert und damit begünstigt wurde,
dass andere Architekturrichtungen und deren Vertreter von den Nazis geahndet, verfolgt und in die Emigration getrieben wurden.
Nicht von ungefähr wurde 1930 die „weiße“ Stadt Tel Aviv mit 3.000 Bauhaushäusern
zur Pilgerstätte der avangardistischen Moderne. Ähnliches gilt für den Siegeszug der
Moderne in den Metropolen dieser Welt.
Die Denkmalschutz und –Pflegebehörden des Landes und des Landkreises, sowie die
Gemeinde und Samtgemeinde sollte die Eigentümerin und zukünftigen Eigentümer des
HdG dazu verpflichten, das HdG in „Das Haus der Zivilcourage und demokratischen
Vielfalt“ umzubenennen und es in diesem Sinne neben der Hauptnutzung dem Zweck
eines Mahnmals zuzuführen.
Das Anwesen des HdG sollte unter Einbezug des Bestandsgebäudes in ein Ensemble
der harmonischen Co-Existenz unterschiedlicher Stilformen der 10er und 20er Jahre
des letzten Jahrhunderts als ein lebensbejahendes Ortszentrum geplant werden mit
kulturellen und gastronomischen, sowie Übernachtungsangeboten und ggf. Ladenstruktur. Letztlich soll gezeigt werden, was die mono-stilistische Gleichschaltung der Nazis und ihrer Technokraten uns vorenthalten hat.

Mit freundlichen Grüßen

EM Euro Medical | Healthcare Projects + Products KG
Gero Hoffmann
06.06.2023

Q4 Reuleckes vorgesetzter Abteilungsleiter: Egal wie, Hauptsache Denkmal ohne lästiges Gespräch!

Sehr geehrter Herr Hoffmann,

leider erreicht mich Ihre Mail aufgrund eines Zustellungsfehlers erst jetzt.

Nach unserem als konstruktiv empfundenen Telefonat muss ich leider feststellen, dass Sie mit angefügtem Schreiben vom 6.6.2013 an Frau Reulecke, weiterhin Kritik an der Beschreibung und Begründung des Baudenkmals „Haus der Gemeinde“ in Steinhorst üben.

Aussagen wie „Wollen sie ernsthaft den mit dem Ritterschlag der schwerstkriminellen Nazi-Führung ausgezeichneten „gottbegnadeten“ Tessenow gleichberechtigt neben den um Gleichheit von Juden und Deutschen kämpfenden Simon stellen?“ entbehren jeglicher Grundlage und sind eine unhaltbare Unterstellung gegenüber dem Landesamt.

Diese Unterstellungen gegenüber unserem Hause und meiner Mitarbeiterin muss ich deutlich von uns weisen.

Die Aktualisierung der Beschreibung und Begründung des Objektes fußt auf einem Beitrag von Karin von Welck im Gifhorner Kreiskalender von 2018, S. 9 ff. Das Landesamt für Denkmalpflege bemüht sich im Rahmen der Inventarisation den Informationsstand zu den Denkmalobjekten stetig zu erhöhen und neue Erkenntnisse, wie z. B. durch den o. g. Artikel, in die Begründung und Beschreibung einfließen zu lassen.

Da Sie offensichtlich nicht die Denkmaleigenschaft des Objektes in Frage ziehen – über diese besteht Konsens – sehe ich derzeit keinen weiteren Gesprächsbedarf.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Niels Juister

Dipl.-Ing. Niels Juister M.A.

Abteilungsleitung Baudenkmalpflege

Niedersächsisches Landesamt für Denkmalpflege

Q5 Wir fordern ein MORATORIUM, um endlich den reaktionären Tessenow-Kult durch das Ehren des Freiheitsstrebens der deutsch-jüdischen Schüler- und Lehrerschaft, sowie der Schulgründer und Betreiber zu ersetzen!

Sehr geehrter Herr Dr. Graf von Wintzingerode,

wir bedanken uns für Ihre Nachfrage vom 17.07.2023, in dem Sie um eine „kurze“ Schilderung unseres genauen Anliegens bitten.

Die kurze Version lautet: Wir wünschen uns eine Denkmalpflege für das Haus der Gemeinde in Steinhorst, die dem vorbildlichen Geist des Mahnmals Gartenbauschule in Ahlem folgt, statt einen schon zu Lebzeiten Rückwärtsgerichteten weiterhin auf einem Podest maßlos zu überhöhen! Dort ist es gelungen, die von Ahlem ausgehenden Freiheitssignale und den mutigen Kampf seines Gründers mit seiner Lehrer- und Schülerschaft um das schon bestandene formale Verfassungsrecht auf Gleichheit auch für jüdische Bürger Realität werden zu lassen. 

Heute würde man von temporär gelungener „Inklusion“ sprechen, bis auch in Ahlem die grauenhaften Verfolgungen und Verbrechen der Nazi-Diktatur Anwendung fanden. …

Die längere , aber präzisere Version unseres Anliegens lautet:  Genau dieses Verständnis für das historische Kontextwissen der Weimarer Zeit und des 3. Reiches fehlt uns bei der über 40-jährigen Behandlung der Denkmalsstätte Landwirtschaftsschule Steinhorst durch die zuständige Landesdenkmalplege in Braunschweig, die diese bis heute zu einem „Tessenowhaus“ deklariert (siehe obiges Denkmalschild ), obwohl sie zwischenzeitlich, auf unsere Intervention hin, die offizielle Denkmalsbeschreibung und – Begründung mit einer gewissen Würdigung von Simon bzw. seiner Stiftung erweitert hat.

Aber auch dort wird Simon eine Nähe zur „Lebensreform-Bewegung“ angedichtet, um ihn ideologisch in die Nähe des romantisierend-konservativen Tessenow zu rücken, dem alles Großstädtische und Modernistische zuwider war, was auf den international ausgerichteten amerikanischen Konsul und erfolgreichen Bankier Alexander Moritz Simon ganz sicher nicht zutraf. Er finanzierte und sammelte Spenden aus rein humanistisch-aufklärerischen Gründen, um schon zu Lebzeiten (und nicht erst, wie behauptet, nur aus seinem Erbe) diverse nationale und internationale jüdische Schul- und Kindergartenprojekte als Hilfe zur Selbsthilfe zu unterstützen.

Tessenow dagegen wurde als Teil der Funktionselite und sog. „unersetzlicher“ Kulturschaffender von Hitler und Goebbels auf die Liste der knapp 400 „gottbegnadeten“ Künstler gesetzt, um zusätzlich zu seinem für damalige Verhältnisse üppigen Einkommen als Professor der TU Charlottenburg fortan bis Kriegsende reichlich mit Privilegien ausgestattet zu sein. 

Die Tessenow-Anhängerschaft, zu der offensichtlich auch Frau Reulecke als langjährige Zuständige der Denkmalpflege in Braunschweig gehört, verschweigt diesen „Gottbegnadetenstatus“ bis heute in der Denkmalsbegründung … Dabei öffnete … unser eigenes Quellenstudium zahlreiche gewichtige Hinweise, dass diese braun-reaktionäre Ehrung Tessenows durchaus plausibel zu sein scheint, obwohl er unseres Wissens nie als ausdrücklicher Nazi-Ideologie in Erscheinung getreten war. Sein Schüler, anschließender Referent und schließlich als Nazi-Verbrecher in Nürnberg verurteilte Albert Speer beschreibt Tessenow als „Philosophen unter den Architekten“ …: „Insbesondere die Schüler seines Professors Tessenow, dessen Ansichten in Bezug auf Baustil und Vorstellungen von Volk, Erde und Ursprung Parallelen zu den Ansichten der Nationalsozialisten aufwiesen, zog es in die NSDAP“ – zitiert nach Magnus Brechtken, „Albert Speer – Eine deutsche Karriere“, Seite 28.

Auf den Punkt bringt es der „innere Emigrant“ und Berliner Kunst- und Theaterkritiker, Bruno E. Werner, als Herausgeber der „Neuen Linie“ (1952 Botschaftsrat und Kulturattaché in den USA für das Nachkriegsdeutschland),  wenn er im Mai 1933 Tessenow, Poelzig, Mies van der Rohe u.a. vor „überzogener Kritik“ seitens mancher übereifriger Nazi-Vertreter als „Kulturbolschewisten“ in Schutz nimmt : „Diese Künstler und keine anderen sind die Repräsentanten des Faschismus in der Kunst. …. Gerade gegen jene Künstler fand man (das Wort ‚Kulturbolschewisten‘) zuweilen angewendet, die auf ihre Weise Vorkämpfer der nationalen Gesinnung in der Kunst waren, Männer, die dem Materialismus wie dem Liberalismus Feindschaft angesagt hatten.“ (zitiert nach Werner Durth, „Biographische Verpflechtungen 1900-1970“, ergänzte Auflage von 2001, S. 92.

Der Steinhorster Bildungseinrichtung selbst blieb zwar durch ihre frühe Schließung Deportationen, Folter und Erschießungen erspart; nicht aber deren Schülern und Lehrern, die von Judenverfolgungen und dem Genozid ebenso bedroht waren, wie die jüdische Kollegenschaft in Ahlem. Im Nachhinein „gewannen“ aber auch sie mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung in einem praktischen Beruf Fluchtchancen, um in Palästina oder den USA etc. als „qualifizierte“ Flüchtlinge zugelassen zu werden. Über die Opfer, einerseits, und die insgesamt 66.000 so Geretteten, anderseits, findet sich auch kein Sterbenswort in Reuleckes „Geschichtsverständnis“ bzw. Denkmalbegründung.

Natürlich gäbe es auch einiges Kritisches zu Tessenows mono-stilistischer Baukunst zu vermerken, an der er zeitlebens festhielt. Wir lassen hierzu zwei sehr unterschiedliche Stimmen sprechen. Albert Speer: „Er (Tessenow) ist nach außen genauso phantasielos und nüchtern wie ich, aber trotzdem haben seine Bauten etwas tief Erlebtes.“  – zitiert nach Magnus Brechtken, „Albert Speer – Eine deutsche Karriere“, Seite 59. Der weit kritischer geneigte Philosoph Jürgen Habermas sprach in Zusammenhang mit den traditionalistischen Architekten abschätzig von „Hundehütten mit Spitzgiebeldach“. Zitiert nach Rainer Schmitz, „Heimat. Volkstum. Architektur.“

Aus den genannten Zusammenhängen und  Defiziten ergeben sich dringende Gründe für ein Moratorium zum Denkmalstatus des HdG Steinhorst. Dabei sollten die folgenden Aspekte präzisiert und nachfolgende Fragen wissenschaftlich untersucht werden:

Aspekte für das Moratorium

I.       Soll das HdG weiterhin als Denkmal geführt werden? Wenn ja, ist eine Ehrung Simons, seiner Stiftung und deren Schüler- und Lehrerschaft zwingend zu favorisieren. Sinnvollerweise als Mahnmal zum Gedenken an die Opfer der NS-Zeit in Ahlem, Peine und  Steinhorst, stellvertretend für den gesamten Holocaust. – Hiervon kategorischer Ausschluss von Tessenow als Geehrtem, wenngleich seine architektonische Leistung prägnant erwähnt werden darf, ohne seine gesellschaftliche Funktion vor und während des 3. Reichs zu beschönigen oder zu verdunkeln.

II.      Einrichtung einer paritätischen Untersuchungskommission aus Vertreter:innen der Denkmalpflege, der Bürger der Gemeinde Steinhorst und anerkannter Kulturhistoriker auf dem Gebiet der Architektur des 20. Jahrhunderts und der Bedeutung des historischen Architektenstreits der 1920er Jahre für die Machtübernahme der Nazis 1933.

III.     Unterlassung weiterer kostspieliger Machbarkeitsstudien mit von Frau Reulicke selektierten Forschungsaspiranten, solange die obigen Aspekte und unteren Fragen nicht erschöpfend geklärt sind.

IV     Prüfung bestehender Nutzungskonzepte bzw. Entwicklung weiterer unter der Prämisse, dass sie die Inklusion benachteiligter Bevölkerungsgruppen fördern und mit einem Mahnmal für Inklusion, Freiheit und Gleichheit kompatibel sind.

V.    Entlassung von Frau Reulecke aus der Denkmalpflege-Verantwortung für das HdG und Ersetzung durch eine Persönlichkeit mit ausgewiesener geschichtlicher Expertise zur jüngsten deutschen Geschichte.

VI:    Ggf. Neuformulierung der Denkmalsbeschreibung und Begründung. VII:    Prüfung einer Vernetzung, Kooperation oder gar Verschmelzung der Mahnmale in Ahlem und ggf. Steinhorst, evt. auch Peine aufgrund der ähnlichen Aufgabenstellungen und Forschungsgegenständen. – Dies sollte zu einer höheren Effizienz bei der Administration und Forschung, sowie Einsparpotenzialen führen.

Zu klärende Fragen:

1.     Welche Rolle hat Tessenow im Vorfeld und während des Nationalsozialismus eingenommen?

2.     Wie ist die Simon’sche Stiftung auf Tessenow als Architekten gekommen (gab es Kontakte zu anderen Architekten im Vorfeld der Beauftragung bzw. wie gestaltete sich die Zusammenarbeit zwischen den Verantwortlichen der Simon’schen Stiftung und Tessenow?  Sind politische Übereinstimmungen/ Gegensätze beider Parteien zueinander bekannt)?

3.     Gab es ein Briefing der Simon’schen Stiftung an Tessenow für die Planentwicklung zum Lehrlingsheim in Steinhorst? Gab es dauerhafte präjudizierende Festlegungen der Simon’schen  Stiftung zur Lage des HdG innerhalb des Grundstücks bzw. Anlage des Gartens um  das HdG oder ergaben sich diese einfach nur aus der (späteren) Aufgabe der Landwirtschaftsschule und der Abtretung des landwirtschaftlichen Gehöfts auf dem heutigen Nachbargrundstück?

4.     Sichtung des Archivs der Gemeinde zur Simon’schen Stiftung und Tessenow: Wie war die Akzeptanz in der Bevölkerung zum Lehrlingsheim?

5.     Dito. wie 4. ggf. in der Gartenbauschule in Ahlem?

6.     Bestehen dort Kontakte zu ehemaligen Schüler:innen aus Steinhorst?  

Wir würden uns über Ihre baldigen Gesprächsvorschläge sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen / Kind Regards,

Gero Hoffmann

EM Euro Medical | Health Care Projects + Pr

Q6 Ministeriumsreferent Dr. Graf von Wintzingerode hält unsere Fragestellungen für „interessant“ und bedenkenswert“ erkennt aber infolge des DSchGes keine Zuständigkeit für die Denkmalpflege!

Sehr geehrter Herr Hoffmann,

vielen Dank für die Schilderung Ihres Anliegens, die dabei hilft, es an die richtigen Ansprechpartner zu adressieren.

Zunächst darf ich zur Vermeidung von Missverständnissen eine grundsätzliche Bemerkung vorausschicken: Denkmalschutz und Denkmalpflege sind an die Vorgaben des Nds. Denkmalschutzgesetzes gebunden, das die Denkmaleigenschaft eines Gebäudes an die Voraussetzung knüpft, dass an seiner Erhaltung „wegen ihrer geschichtlichen, künstlerischen, wissenschaftlichen oder städtebaulichen Bedeutung ein öffentliches Interesse besteht“ (§ 3 Abs. 2 NDSchG). Dabei kommt es nicht darauf an, wie beteiligte Bauherren oder Künstler aus heutiger Sicht politisch oder moralisch zu bewerten sind.

Die Unterstellung, Frau Reulecke als zuständige Regionalreferentin des NLD gehöre zur „Anhängerschaft“ eines mit dem Nationalsozialismus in welcher Form auch immer verbundenen Künstlers, entbehrt jeder Grundlage und wird mit allem Nachdruck zurückgewiesen.

An der Denkmaleigenschaft des Hauses der Gemeinde bestehen für die oberste Denkmalschutzbehörde keine Zweifel, sie besteht aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen. Bei der Entscheidung über die Denkmaleigenschaft einer baulichen Anlage ist die politische Bewertung seiner Entstehungsumstände zweifellos von wissenschaftlichem Interesse, aber ohne Einfluss auf die Eintragung in das Verzeichnis der Kulturdenkmale als solche.

Die von Ihnen aufgeworfenen, interessanten und bedenkenswerten Fragen richten sich daher im Wesentlichen nicht an die Denkmalbehörden, sondern an die Gemeinde Steinhorst als Eigentümerin und mögliche künftige Nutzer. Dabei obliegt es deren Entscheidung, inwieweit sie Dritte in ihre diesbezüglichen Überlegungen einbeziehen möchten. Insofern sehe ich keine Notwendigkeit für ein Gespräch, da die oberste Denkmalschutzbehörde der falsche Ansprechpartner für Ihr Anliegen ist.

Mit freundlichen Grüßen

i.A.

Dr. Graf von Wintzingerode

Q7 Ein irrlichtender Ministerialreferent Dr. Graf von Wintzingerode – Wir verstehen sein Dilemma.

Sehr geehrter Herr Dr. Graf von Wintzingerode,

wir bedanken uns für Ihre Stellungnahme vom 21.07.2023 und begrüßen die darin geäußerte Einschätzung, dass  „die von (uns) aufgeworfenen Fragen“ „interessant und bedenkenswert“  seien, um sie „an die richtigen Ansprechpartner zu adressieren.“ – An wen denken Sie da neben der Gemeinde Steinhorst, und wer ist nach Ihrer Rechtsauffassung dazu befugt, eine entsprechende Ausrichtung der Denkmalbeschreibung und -Begründung vorzunehmen, wenn nicht die Landesdenkmalpflege?

Wir verstehen durchaus Ihr Dilemma:

1. Es ist offenkundig, dass die Denkmalpflege über Jahrzehnte gravierende Fehler bei der näheren Definition des Denkmals, Haus der Gemeinde (HdG) Steinhorst, vorgenommen hat. Sie hat dabei nicht nur „Koch“ (Simon) und „Kellner“ (Tessenow) miteinander verwechselt, sondern nicht bedacht, dass der erfolgte naiv-unkritische Umgang mit der Gesamtbiographie Tessenows in Zusammenhang mit dem Denkmal HdG als eine Art Verhöhnung Simons, seiner Stiftung, seiner Lehrer- und Schülerschaft, sowie der Opfer des Nationalsozialismus und deren Nachfahren insgesamt missverstanden werden kann.

2. Es steht sogar zu befürchten, dass die in den Landkreisen Celle und Gifhorn stark anwachsende neo-rechte Szene mithilfe der Heimatschutz-Ideologie, der Tessenow anhing, das HdG zu einem Walfahrtsort des Traditionalismus und des National-Völkischen – unter dem Deckmantel des hoch-offiziellen Denkmalschutz – missbraucht. 

3. Dann spätestens kommen Sie mit Ihrer Interpretation des DSchGes nicht mehr sehr weit, nämlich dass es „dabei … nicht darauf (ankommt), wie beteiligte Bauherren und Künstler politisch oder moralisch zu bewerten sind.“  Denn dann kommt die von der (ehemaligen) Kanzlerin Merkel in Israel verkündete „deutsche Staatsräson“ ins Spiel, dass Deutschland  Israel in seinem Kampf um sein Existenzrecht grundsätzlich beistehen muss.

4. Gut möglich auch, dass im Falle von Auseinandersetzungen zwischen Simon- und Tessenowgegnern bzw. ihnen eher nahestehenden politischen Kräften Staatsanwälte die Frage nach § 130 Strafgesetzbuch aufwerfen, der die Leugnung der kriminellen Nazi-Diktatur oder Teilen davon unter Strafe stellt, wenn diese geeignet ist, die öffentliche Ordnung zu stören. Es wirft auch die Frage auf, ob nicht das wiederholte Weglassen des Freiheitsstrebens der jüdischen Bevölkerung und die vorsätzliche Uminterpretation der jüdischen Aufklärung in die „Reform“-Schubladen der völkischen Traditionalisten bereits eine subtile Form des Antisemitismus darstellen!

Nüchtern betrachtet bleibt Ihnen wenig anderes übrig, als unserem MORATORIUM in der einen oder anderen Form zuzustimmen, um in aufrechtem Gang zu einer geschichtlich-angemessenen Lösung zu gelangen. – Wir sagen Ihnen und der Gemeinde Steinhorst dabei schon jetzt jedwede Unterstützung zu, um aus dem Denkmal HdG ein würdiges Mahnmal für den deutsch-jüdischen Widerstandsgeist gegen Judenverfolgung und Diktatur zu entwickeln.

Mit freundlichen Grüßen / Kind Regards,

Gero Hoffmann

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Q8 Heinrich Bölls Mail an die Steinhorster Tessenow-Runde vom 31.07.2023 mit dem unfreiwilligen Eingeständnis, rein gar nichts von unseren Intentionen verstanden zu haben. – Siehe auch unsere Entgegnung auf der SEITE DENK MAL MIT VERSTAND: Auch wenn die Tessenow-Gesellschaft noch so entrüstet zurückböllert – Echte Skandale nennen wir auch in Zukunft beim Namen!

Liebe Tessenow-Runde,

bedauerlicherweise unterschlägt Herr Gero Hoffmann beharrlich jegliche Aspekte und Fakten, die zu einer differenzierten Sicht der Beurteilung des Steinhorster Baudenkmals und seines Architekten beitragen. Auf geradezu peinliche Weise wird der Eindruck suggeriert, daß erst ihm durch ein neues „Framing“ durch seine Betonung der Bedeutung der angeblich bisher weitgehend verschwiegenen Bauherrnschaft der Simonstiftung die Denkmalwürdigkeit und der künstlerische Wert des Lehrlingsheimes zu hinterfragen sei. 

Seinem erklärten Skandalisierungsbedürfnis entsprechend verschweigt er, die bislang leider vergeblichen Bemühungen der Gemeinde, unter Berücksichtigung seiner spezifischen Merkmale als jüdische Einrichtung das Haus einer denkmalgerechten Nutzung zuzuführen. Unvergessen ist die aus seiner Konzeption ersichtliche Zerstörung der ehemaligen Milchküche des Hauses, auf die ich ihn nach seiner Präsentation sogleich aufmerksam gemacht hatte. 

Bereits vor über zwanzig Jahren hat die Gemeinde mit Unterstützung engagierter Bürger und gefördert von der Stiftung Niedersachsen, der Robert-Bosch-Stiftung, dem Hamburger Fußballverband, der LEVG Hankensbüttel und des Landvolksverbandes Gifhorn die Ausstellung „Thora, Tore Tessenow“ erarbeitet, die vom 9. Sept. bis 15. Oktober 2000 in Steinhorst, und anschließend auch in Dresden, im Kulturforum in Berlin sowie an der Hochschule Zittau-Görlitz zu sehen war. 

In der von der Kunsthistorikerin Anja Schrader und Rainer Schaffrath erarbeiteten Begleitbroschüre kann man sich auf den Seiten 22 – 38 über die jüdischen Bauherren und deren sozialreformerische Anliegen, so auch die Lehranstalten in Ahlem und Peine informieren. 

Darüber verliert Herr Hoffman leider kein Wort und verbeißt sich stattdessen in seine – wie ich meine – unzulässig simplifizierende Darstellung. 

„DENK MAL MIT VERSTAND“ erweist sich bei näherem Hinsehen als ein unredlicher, von privatem, ökonomischem Verwertungsinteresse geleiteter Versuch einer Skandalisierung zur Diffamierung sowohl des Architekten als auch der zuständigen Denkmalpflegebehörde. 

Der Gemeinde Steinhorst kann ich nur wünschen, sich nicht ins Bockshorn jagen zu lassen und hoffe, daß sich in absehbarer Zeit eine denkmalgerechte und nachhaltige Nutzung für das Haus der Gemeinde finden wird. 

Mit allen guten Wünschen und besten Grüßen, 

Ihr Theodor Böll

Q9