Am 13. April 2024 suchte uns die Streifenpolizei auf, um uns aufgrund einer Anzeige (so PKH Masur) der Schulleiterin, Claudia Südekum, und der Elternvertreterin, Thordis Paul-Suchy, zu einer Unterlassungserklärung zu bewegen. Nicht mehr behaupten sollten wir demnach Nachfolgendes durch Selbstverpflichtung:
Aushang, um auf den gleichnamigen Artikel auf dieser Website aufmerksam zu machen.

Polizei: Grundrechtsbrüche dürfen nicht beim Namen genannt werden, da sie „ehrabschneidend“ sein könnten. Richtig ist: Es ist eine Frage der verfassungsrechtlichen Evidenz und Beweiskraft!
Für PHK Masur stand von vorneherein die Rechtmäßigkeit der Anzeige fest, ohne uns zum Sachverhalt überhaupt anzuhören: So handele es sich um eine „verleumderische“ oder „ehrverletzende“ Behauptung, weil ja auch die Namen der beiden Frauen erwähnt waren (tatsächlich aber nur in so weit, als dass sie einen „Offenen Brief“ erhalten haben – was ja kaum „verleumderisch“ oder „ehrabschneidend“ sein kann). – So einfach ist das manchmal für die Polizei!
Wir werfen dagegen der Schulleitung in mehreren Fällen verfassungsrechtliche Übergriffe vor, die juristisch umso schwerer wiegen, als die allgemeine Schulpflicht besteht und die Kinder und Eltern dieser nicht ohne gesetzliche Sanktionen entrinnen können. Vor allem beinhaltet diese Rechtsform erhebliche Freiheitseinschränkungen für Eltern und Kinder, die sonst nur beim Militär, in Gefängnissen oder psychiatrischen Anstalten etc. wirksam sind. Diese Besonderheiten gebieten den Schulverantwortlichen einen besonders sensiblen und rücksichtsvollen Umgang mit Kindern und deren Eltern, um nicht über Gebühr in deren Rechtsräume einzugreifen.
Nicht so in dem Kunterbunt der Steinhorster Grundschule. Wir halten deshalb der Schulleitung nachfolgende gravierende Verfehlungen vor, die wir bereits in einer Dienstaufsichtsbeschwerde vom 27.12.2023 dargelegt haben:
Schule hat kein Recht, individuelle Erziehungsziele vorzugeben – dies liegt ausschließlich bei Eltern bzw. deren Kindern
Kern unserer Beschwerde ist, dass die bestehende Schulordnung nicht nur von der Schulleitung erweitert wurde (was ihr durchaus zusteht), sondern, wie in der Vorversion auch, mit „Ich-“ und „Wir-Botschaften“ ausformuliert wurde, die suggerieren, hier hätten die Schüler und Schülerinnen ihre ureigenen Überzeugungen zu Papier gebracht und einstimmig beschlossen. Obendrein sollten alle Schüler und Eltern ihr schriftliches Einverständnis zu diesen „Erziehungszielen“ einschließlich möglicher Sanktionen unterschreiben.
Das hat aber keinen staatsrechtlichen Bestand. Vielmehr haben nur die Kinder selbst das Recht, Erziehungsziele und Überzeugungen für sich selbst zu formulieren, stellvertretend treuhänderisch die Eltern, wenn die Kinder zur Wahrung ihrer Rechte noch nicht in der Lage sind. – Auf keinen Fall aber hat die Schule dazu ein Recht, die mit der Schulordnung rechtswidrig für die Kinder sprechen will.
Auf unsere Kritik hin wurde die „Zustimmungseinholung“ gekippt und in „zur Kenntnisnahme“ gewandelt. Bei den vereinnahmenden „Ich“- und „Wir“-Sätzen ist es aber geblieben. Die unter falschen Voraussetzungen abgezeichneten Schulordnungsexemplare wurden, trotz unserer Forderung, bis heute nicht an die Eltern zurückgegeben. – Statt einer ordentlichen Richtigstellung und Entschuldigung bezichtigte die Schulleiterin die kritischeren Eltern gar indirekt der Begriffsstutzigkeit, denen man/frau zukünftig mehr Erläuterungen bieten müsse!
Unsere Dienstaufsichtsbeschwerde benötigte drei (!) Anläufe bei der Schulaufsicht in Braunschweig
Obwohl parallel postalisch und per Fax mit Nachweis an das zuständige Braunschweiger Landesschulamt versendet, wurde der Eingang unserer Beschwerde gerade erst nach einem dritten Versenden bestätigt. Das Tragische daran ist, dass sich, ohne professionelles Coaching, sowohl die Schulleitung, als auch die Elternvertreterin immer tiefer in dieses verfassungsrechtliche Vakuum hineinzubegeben scheinen.
Im Gefolge verweigerte Frau Südekum ausdrücklich weitere Informationen auf unsere konkreten Anfragen und stachelte die Elternvertreterin dazu an, eine Aussprache auf der letzten Elternversammlung durch Mehrheitsbeschluss der anwesenden Eltern zu verhindern. Und das, obwohl nur eine Minderheit der Eltern anwesend war und die Kritiker des Schulordnungs-Fakes („im Namen der Kinder“) ausdrücklich darauf insistiert hatten, dass damit unser Elterngrundrecht ausgehebelt wird, um uns mundtot zu machen. Beide Kunterbunt-Repräsentantinnen missachteten, dass unsere Rede- und Informationsrechte in niemanden Befinden liegen, denn dazu würde nicht einmal eine 2/3-Mehrheit im Deutschen Bundestag ausreichen, da es sich in allen genannten Fällen um unveräußerliche Grundrechte unserer Verfassung (GG) handelt.
Mit diesem zensorischen Vorgehen hat die Schulleitung und die Elternvertreterin unterschiedliche Elterngruppen gegeneinander ausgespielt und so den Schulfrieden massiv gestört. Auch darf sie sich nicht wundern, wenn wir die Auseinandersetzung öffentlich geführt haben, nachdem uns alle üblichen schulinternen Kommunikationswege systematisch verwehrt wurden.
Zu guter Letzt müssen Ungleichbehandlungen von Kindern kritischer Eltern aufhören. So bestand die Schulleitung auf einer beisitzenden Zusatzlehrerin bei Bewertungsbesprechungen mit einem gerade einmal 8-jährigen Schüler, was seine Eltern rundherum ablehnten. Dadurch sollte diesem Kind zugemutet werden, sich gegenüber 4 Erwachsenen (jeweils 2 Elternteilen und 2 Lehrerinnen) behaupten zu müssen. Offensichtlich, weil es auf der Seite der Klassenlehrerin an Courage fehlte für ein reguläres Lehrer-Eltern-Kind-Gespräch.