Elternrecht rangiert vor Schulrecht!

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Die PARENTS’ ACADEMY bezieht sich auf das im Grundgesetz, Artikel 6, verbriefte Elternrecht, das „als natürliches Menschenrecht … auf der Annahme (beruht), dass diejenigen, die einem Kind das Leben geben, von Natur aus bereit und berufen sind, die Verantwortung für seine Pflege und Erziehung zu übernehmen“ (BVerGE 24, 150), und dass „die Interessen des Kindes am besten von Eltern wahrgenommen werden.“ (BVerGE 34, 184).

Dennoch haben die Gründungsväter und -Mütter des Grundgesetzes die Macht über die Schulen dem Staatswesen zugeteilt und in Landesgesetzen überdies die Schulpflicht verankert. Als Begründung nennt der Staatsrechtler Josef Isensee: „Da das Elternrecht das Differenzierungspotential des Gemeinwesens schützt, bedarf es des rechtlichen Gegengewichts in der staatlichen Verantwortung für die Belange der Allgemeinheit, für die Wahrung des Grundkonsenses, für die Integration der Gesellschaft.“

Grundgesetz: Elternrecht hat Vorrang vor der Staatsschule!

Dennoch bleibt das Elternrecht gegenüber dem staatlichen Anspruch dominanter: Denn als „Grundrecht der Verfassung richtet sich das Elternrecht gegen den Staat. Seinem Charakter nach liberal, schirmt es einen privaten Freiraum ihm gegenüber ab, und es erkennt der elterlichen Erziehung den Vorrang vor der staatlichen zu“.

Tendenziell will der Staat die Erziehung den amateurhaften Eltern entreißen – Windelwechseln freilich ausgenommen

Damit antwortet das Elternrecht „auf eine bestimmte Gefahrenlage für Menschenwürde und Freiheit: hier auf den wachsenden Drang des modernen Staates, die Versorgung des Kindes zu organisieren und das Erziehungswesen in eigene Regie zu nehmen, es zu standardisieren und zu professionalisieren, es tunlichst dem Eigensinn und der Amateurpädagogik der Eltern zu entziehen.“ (ebd.)

Genau dieser Gefahrenpunkt, die Versorgung den Eltern zu entreißen und das Erziehungswesen Zug um Zug in die staatliche Regie möglichst voll zu übernehmen, ist doch faktisch längst überschritten. Nur die Bildung des Humanvermögens (Kinderforscher Mafaalani) – vom Windeln bis zur Beschulbarkeit – soll noch Aufgabe der Eltern bleiben; die Prägung der Schulkinder zu verwertbarem Humankapital soll umso fester in der Hand der staatlichen „pädagogischen Profis“ liegen.

Die PARENTS‘ ACADEMY kämpft um die Festigung der Elternrechte und will mit ihren Elternschulen mit Schülern und Lehrern auf Augenhöhe kooperieren.